Kündigung
durch den Arbeitnehmer
Vorgehensweise und rechtliche Rahmenbedingungen
Damit die Kündigung rechtlich wirksam ist, muss der Arbeitnehmer einige gesetzliche Vorschriften beachten:
Laut §623 BGB ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nur schriftlich möglich. Eine mündliche Kündigung ist nicht rechtskräftig. Um das Kündigungsschreiben rechtgültig zu machen, reicht es vollkommen aus, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber (Vorgesetzter oder Personalabteilung) das Kündigungsschreiben persönlich aushändigt. Lassen Sie sich den Eingang z.B. auf einer Kopie des Kündigungsschreibens schriftlich bestätigen. Eine andere Möglichkeit wäre auch die Begleitung durch einen Zeugen bei der Kündigungsübergabe (z.B. Betriebsrat).
Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer eine Annahme verweigert, das Schreiben nicht liest oder es vernichtet, ohne es vorher zu gelesen zu haben. Wichtig ist die Beachtung der Kündigungsfristen, die meist im Arbeitsvertrag stehen oder durch §622 BGB geregelt sind. Sollten Sie als Arbeitsnehmer ihre Kündigungsfrist nicht einhalten können, so empfiehlt sich eine Verhandlung über einen vorzeitigen Auflösungsvertrag mit dem Arbeitgeber. Beachten Sie auch bitte, dass Sie bei Eigenkündigung für eine bestimmte Zeit (bis zu 3 Monate) von der Arbeitsagentur für den Erhalt von Arbeitslosengeld gesperrt werden.